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Hier erwarten Sie Neuigkeiten und Informationen rund um die Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Der Gründungszuschuss ist geeignet als Fördermitttel für die Existenzgründung aus ALG1 oder direkt aus dem Job, sofern man (theoretisch) einen Anspruch von mindestens 5 Monaten auf Arbeitslosengeld 1 bei der Bundesagentur für Arbeit hat.
Das Einstiegsgeld eignet sich für Existenzgründer, welche Hartz 4 beziehen und sich aus dieser Situation heraus selbständig machen möchten.
Selbstverständlich erstelle ich Ihnen bundesweit unkompliziert die fachkundige Stellungnahme für das Arbeitsamt oder die ARGE.
Ihr
Michael Köhler
Weitere Informationen zu:
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