Einstiegsgeld

Wer?
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), welche ihre individuelle Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden.

Was?
Die Beendigung der individuellen Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit. Hiermit soll der Lebensunterhalt während der
Startphase gesichert werden.

Wieviel?
Weitergewährung des ALG II Satzes über einen Zeitraum von 6 - 24 Monaten
zuzüglich 50 - 100% des Regelsatzes für die Haushaltsgemeinschaft. Die soziale Absicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) wird weiterhin vom Amt für Grundsicherung getragen. Zusätzlich können bis zu 5.000 Euro als Startkapital als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden.

Wie?
Förderung auf Antrag vor Beginn der hauptberuflichen selbständigen
Tätigkeit. In der Regel muss als Mindestanforderung ein tragfähiges
Geschäftskonzept vorgelegt werden. (Businessplan, Rentabilitäts- und
Liquiditätsplanung, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, Nachweis des
Beginns der selbständigen Tätigkeit)

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