Gründungszuchuss
Wer?
Empfänger von Arbeitslosengeld I, welche noch einen Restanspruch von
mindestens 150 Tagen ALG I haben. Die letzte Existenzgründungsförderung
ist seit 24 Monaten beendet.
Was?
Die Beendigung der individuellen Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit. Hiermit soll der Lebensunterhalt während der
Startphase gesichert werden.
Wieviel?
Weitergewährung des ALG I Satzes über einen Zeitraum von 6 Monaten zuzüglich
pauschal 300 € zur Deckung des sozialen Grundabsicherung. Anschließend
kann auf Antrag der Zuschuss zur sozialen Grundabsicherung weitere 9
Monate gewährt werden. ACHTUNG: Existenzgründer, die sich aus dem
Bezug von ALG I heraus selbständig machen, können sich freiwillig in der
gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern.
Wie?
Förderung auf Antrag vor Beginn der hauptberuflichen selbständigen
Tätigkeit. In der Regel muss als Mindestanforderung ein tragfähiges
Geschäftskonzept vorgelegt werden. (Businessplan, Rentabilitäts- und
Liquiditätsplanung, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, Nachweis des
Beginns der selbständigen Tätigkeit)
Meine Leistungen zum Gründungszuschuss
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